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Terms and Conditions



(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der JonFit GmbH und ihren Mitgliedern sowie Nutzern des Fitnessstudios. Sie gelten ebenfalls für Vorverkaufsmitgliedschaften und Sonderaktionen, soweit hierfür keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
(2) Abweichende Bedingungen des Mitglieds oder Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die JonFit GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.


(1) Die Darstellung der Mitgliedschaften und Leistungen auf der Website, im Studio oder im Rahmen von Vorverkaufsaktionen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots.
(2) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung hat das Mitglied die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Im Online- oder Tablet-Anmeldeprozess bestätigt das Mitglied die Geltung der AGB durch aktive Zustimmung, beispielsweise durch das Setzen eines entsprechenden Häkchens.
(3) Mit Abschluss des Anmeldevorgangs, beispielsweise durch Betätigung einer entsprechend eindeutig beschrifteten Schaltfläche, gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrags ab.
(4) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots durch die JonFit GmbH zustande. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich, sofern der Vertrag auf elektronischem Wege wirksam abgeschlossen wird.
(5) Der konkrete Vertragsbeginn ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag.
(6) Für Vorverkaufsmitgliedschaften gelten ergänzend die Bestimmungen des § 6.


(1) Die Leistungen der JonFit GmbH umfassen, abhängig von der gebuchten Mitgliedschaft, insbesondere die Nutzung der Trainingsflächen, Trainingsgeräte, Sanitäranlagen sowie gegebenenfalls die Teilnahme an Kursangeboten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Leistungsbeschreibung.
(2) Zusatzleistungen, insbesondere spezielle Kurse, Lichttherapie, WellJet-Massage, Personal Training oder sonstige zusätzliche Angebote, können gesondert vereinbart und berechnet werden.
(3) Bei Vertragsabschluss wird grundsätzlich ein einmaliges Startpaket in Höhe von 49,00 € erhoben, sofern im jeweiligen Vertrag oder im Rahmen einer Sonderaktion nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(4) Das Startpaket ist unabhängig vom monatlichen Mitgliedsbeitrag fällig und wird entsprechend der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Zahlungsweise berechnet.


(1) Die jeweilige Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem abgeschlossenen Mitgliedsvertrag. Die reguläre Mitgliedschaft mit der kürzesten angebotenen Mindestlaufzeit beträgt derzeit sechs Monate.
(2) Für die Kündigung gelten die im jeweiligen Mitgliedsvertrag vereinbarten und die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen.
(3) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gelten für eine Vertragsverlängerung und die anschließende Kündigung die im Mitgliedsvertrag getroffenen Vereinbarungen unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


(1) Die Mitgliedsbeiträge sind entsprechend der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Zahlungsweise und Fälligkeit zu entrichten. Die Zahlung erfolgt insbesondere per SEPA-Lastschrift oder, soweit vereinbart, per Überweisung.
(2) Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Tatsächlich entstandene und rechtlich zulässige Kosten, insbesondere Rücklastschriftkosten oder Mahnkosten, können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
(3) Zusätzlich zum monatlichen Mitgliedsbeitrag wird eine halbjährliche Servicepauschale erhoben. Die Höhe sowie der jeweilige Fälligkeitszeitpunkt ergeben sich aus dem Mitgliedsvertrag.
(4) Die Servicepauschale wird unabhängig vom monatlichen Mitgliedsbeitrag erhoben und dient der Bereitstellung der vereinbarten zusätzlichen Service- und Betreuungsleistungen.


(1) Vorverkaufskonditionen gelten ausschließlich für Mitgliedschaften, die ausdrücklich im Rahmen einer entsprechenden Vorverkaufsaktion abgeschlossen wurden.
(2) Die Leistungserbringung bei Vorverkaufsmitgliedschaften beginnt grundsätzlich mit der offiziellen Eröffnung des Studios, soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(3) Soweit im Rahmen des Vorverkaufs vereinbart wurde, dass der erste Monat nach der Studioeröffnung beitragsfrei gewährt wird, betrifft diese Beitragsfreiheit ausschließlich den entsprechenden monatlichen Mitgliedsbeitrag.
Das einmalige Startpaket sowie die vereinbarte Servicepauschale bleiben hiervon unberührt, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Nach Ablauf des beitragsfreien Zeitraums werden die weiteren Vertragsmonate gemäß der vereinbarten Vertragslaufzeit und den vertraglich festgelegten Konditionen berechnet.
(4) Für Vorverkaufsmitgliedschaften gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu Vertragslaufzeit und Kündigung wie für reguläre Mitgliedschaften, soweit im jeweiligen Vorverkaufsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(5) Soweit Lichttherapie oder vergleichbare Zusatzleistungen Bestandteil einer Vorverkaufsaktion sind, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem abgeschlossenen Vertrag.


(1) Bei Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren schwerwiegenden Gründen kann das Mitglied eine vorübergehende Aussetzung der Mitgliedschaft beantragen.
(2) Die JonFit GmbH kann hierfür einen geeigneten Nachweis, beispielsweise ein ärztliches Attest, verlangen.
(3) Dauer, Beginn, Ende und sonstige Bedingungen der Aussetzung werden individuell vereinbart und dem Mitglied bestätigt.
(4) Eine Aussetzung führt grundsätzlich nicht zu einer Verkürzung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Soweit vereinbart, kann sich das Vertragsende um den entsprechenden Aussetzungszeitraum verschieben.


(1) Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil der Nutzung des Fitnessstudios. Sie kann im Studio eingesehen werden.
(2) Die Mitglieder verpflichten sich, die Hausordnung sowie berechtigte Anweisungen des Personals einzuhalten.
(3) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die JonFit GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geeignete Maßnahmen ergreifen. Hierzu können insbesondere eine Abmahnung, die Ausübung des Hausrechts oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine außerordentliche Kündigung gehören.


(1) Die JonFit GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet die JonFit GmbH nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.


(1) Personenbezogene Daten der Mitglieder werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Mitgliederverwaltung und Zahlungsabwicklung verarbeitet.
(2) Eine Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht oder das Mitglied eine erforderliche Einwilligung erteilt hat.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils aktuellen Datenschutzinformationen der JonFit GmbH.


(1) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen während eines bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.
(2) Soweit eine Änderung zulässig ist, wird das Mitglied rechtzeitig in Textform über die Änderung, deren Inhalt und den vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens informiert.
(3) Soweit für eine Änderung die ausdrückliche Zustimmung des Mitglieds erforderlich ist, wird die Änderung erst nach entsprechender Zustimmung wirksam.


(1) Die Sonderaktion „3 Monate 50 % sparen“ gilt ausschließlich für den Abschluss der Mitgliedschaften „TopFit“ und „UltraFit“, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
(2) Im Rahmen dieser Sonderaktion wird der jeweils vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag für die ersten drei Vertragsmonate um 50 % reduziert. Ab dem vierten Vertragsmonat gilt automatisch der reguläre, vertraglich vereinbarte Monatsbeitrag.
(3) Die Rabattierung betrifft ausschließlich den monatlichen Mitgliedsbeitrag. Einmalige oder zusätzliche Kosten, insbesondere das Startpaket und die Servicepauschale, bleiben von der Rabattierung unberührt und sind in voller vereinbarter Höhe zu entrichten.
(4) Eine Kombination der Sonderaktion mit weiteren Rabatten, Aktionen oder Sonderkonditionen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
(2) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen bleibt davon unberührt.
(3) Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird der Sitz der JonFit GmbH als Gerichtsstand vereinbart.

JonFit GmbH
Hertzstraße 7
76307 Karlsbad